Die Beisetzung

Die Ausgestaltung der Trauer­zeremonie wird von Ihnen in Abstimmung mit dem Bestatter Ihrer Wahl vorgenommen. Bis auf einige wenige Vorgaben, die in der Friedhofssatzung geregelt sind, ist Ihnen die weitere Gestaltung der Beisetzungsfeierlichkeiten freigestellt. Lassen Sie sich hierzu von dem Bestatter Ihres Vertrauens beraten.

Am Tag der Beisetzung selbst ist nur kompostierbare Trauerfloristik erlaubt. Um jedoch den naturnahen Charakter dieses besonderen Ortes zu erhalten, sind später keine zusätzlichen Grabmale, Gedenksteine und Blumen gestattet.

Ebenfalls nicht erlaubt sind Bepflanzungen jeglicher Art, das Aufstellen von Kerzen und das Anbringen von Andenken an Bäumen. Ortsfremde eingebrachte Blumen, ihre Samen oder Zwiebeln bringen das Ökosystem Wald in ein Ungleichgewicht, Kunststoffe (selbst geringe Mengen) belasten und gefährden unsere heimische Tier- und Pflanzenwelt.

Ihre Trauerfloristik kann dennoch sehr vielfältig sein. Lassen Sie sich von einem Floristen Ihrer Wahl dazu beraten.