Ihr Nutzungsrecht

Nach der Auswahl der Grabstelle/n an einem Baum erwerben Sie ein entsprechendes Nutzungsrecht. Sie haben die Möglichkeit verschiedene Laufzeiten zu wählen.
Diese variieren zwischen 20 und bis zu 99 Jahren. Bei einem Sterbefall erwerben Sie ein Nutzungsrecht von 20 Jahren. Im Vorsorgefall wählen Sie ein Nutzungsrecht von 20+ Jahren. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit von 20 Jahren kann im Sterbefall nur eine Grabstelle erworben werden, die mit der Ruhezeit identisch ist. Die übrigen Nutzungsrechte hingegen ermöglichen Ihnen den Erwerb einer oder mehrerer Grabstätte/n zu Lebzeiten als Vorsorge.
Beim Nutzungsrecht wird zwischen Einzelgräbern sowie Familien- und Gruppenbäumen unterschieden. Der Unterschied liegt darin, dass Sie entweder das Nutzungsrecht für eine einzelne Grabstelle oder für einen ganzen Baum (in der Regel 12 Grabplätze) erwerben.
Alle Bäume, an denen ein Nutzungsrecht erworben werden kann, sind geographisch eingemessen, so dass der Standort des einzelnen Baumes auch künftig jederzeit exakt bestimmt werden kann.
Wenn Sie sich entschieden haben, helfen wir Ihnen auf Wunsch gerne beim Ausfüllen der Antragsformulare.
Das Nutzungsentgelt errechnet sich aus der jeweils gültigen Fassung der Entgeltordnung. Nach erfolgtem Zahlungseingang übersenden wir Ihnen eine Urkunde, welche Ihr entsprechendes Nutzungsrecht dokumentiert.